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Anspruch des Vermieters auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall wurde in einem
Mehrfamilienhaus der Verbrauch von Wärme, Warm- und Kaltwasser über
Verbrauchserfassungsgeräte erfasst. Im Mai 2009 teilte der Vermieter
seinen Mietern mit, dass er im Rahmen eines Regelaustauschs die
Heizkostenverteiler durch ein funkbasiertes Ablesesystem ersetzen werde.
Der Mieter verweigerte den beabsichtigten Austausch der
Ableseeinrichtungen mit der Begründung, in der von ihm angemieteten
Wohnung kein mit Funk arbeitendes System einsetzen zu wollen.
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