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Nun fürchten auch die Anleger des db ImmoFlex um ihr Geld

Mitte Mai wurde bekannt, dass der Dachfonds db Immoflex seine Anteilsrücknahme ausgesetzt hat. Damit reiht er sich in die inzwischen lange Liste der offenen Immobilienfonds ein, die wegen unzulänglicher Liquidität geschlossen werden mussten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com  erklärt: Der Grund für die schlechte Lage des db ImmoFlex ergab sich zum einen daraus, dass sein Fondsvolumen um fast 2/3 zurückgegangen war. Ein weiteres Problem bestand darin, dass der db Immoflex als Dachfonds mit über 90 % seiner Investitionen an insgesamt 14 anderen offnen Immobilienfonds beteiligt ist und ein Großteil dieser Investitionen auf offene Fonds entfällt, die ihrerseits die Rücknahme ihrer Anteile aussetzen mussten. Unter ihnen befindet sich auch der Morgan Stanley P2 Value, der sich derzeit in Abwicklung befindet, weil ihm die erneute Öffnung nicht gelungen ist.

Es lässt sich derzeit nicht abschätzen, ob und wenn ja wann der db ImmoFlex wieder öffnet. Entsprechend besorgt sind seine Anleger. Sie befürchten, ihr eingesetztes Kapital nicht zurückzuerhalten.

Jedoch gibt es Hoffnung für die Anleger, ihre Investition doch noch zurück zu erhalten. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass Anleger sich wegen fehlerhafter Beratung im Zuge der Fondsvermittlung schadlos halten können. Wichtig ist hierbei allerdings zu beachten, dass ein Schadensersatzanspruch stets eine Frage des Einzelfalles ist und nicht pauschal bejaht oder verneint werden kann. Eine umfassende Prüfung durch einen Rechtsanwalt, der im Bankrecht und Kapitalmarktrecht tätig ist, ist daher notwendig. Insbesondere sollten bei der anwaltlichen Prüfung folgende Aspekte in den Blick genommen werden:

Zum einen kommt bereits ein Schadensersatzanspruch des Anlegers wegen fehlerhafter Beratung gegen die Bank in Betracht, die den Fonds vermittelt hat. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank die Risiken einer Fondsbeteiligung nicht richtig dargestellt, sondern ausschließlich mit der Sicherheit der Beteiligungssumme argumentiert und etwa die Möglichkeit der Schließung des Fonds nicht erläutert hat. Hierin kann eine Verletzung der Aufklärungspflicht der Bank zu sehen sein, die zum Schadensersatzanspruch führen kann.

Überprüft werden sollte auch, ob Rückvergütungen verschwiegen wurden, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat, sog. „Kick-Backs“. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Bank verpflichtet, über derartige Rückvergütungen aufzuklären. Anderenfalls kann ebenfalls ein Schadensersatzanspruch des Anlegers bestehen.

Anleger sollte sich über diese Punkte von einem Rechtsanwalt beraten und etwaige Ansprüche prüfen lassen.

Verjährung droht!
Betroffene Anleger sollten umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren, da je nach den Umständen des Einzelfalls kurze Verjährungsfristen drohen. Dabei kann es auf das Kaufdatum oder das Zeichnungsdatum des Fonds ankommen.

http://www.grprainer.com/db-ImmoFlex.html

Über GRP Rainer

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