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Premium Management Immobilien

Dieser Fonds wurde häufig von der Commerzbank vermittelt und soll den Anlegern meist als sicheres Anlagemodell angepriesen worden sein. Allerdings wird inzwischen auch dieser offene Immobilienfonds abgewickelt.

Die Commerzbank unterbreitete Anlegern des Premium Management Immobilienfonds im August 2011 das Angebot, ihre Anteile abzukaufen.

Inzwischen folgten im Zuge der Liquidation des Fonds drei Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 22 Euro je Anteil. Wie hoch die Ausschüttungen je Anteil nach Abschluss der Liquidation des Fonds im Ergebnis sein werden - wie viel die Anleger also von ihrem Geld zurückerhalten - ist noch ungewiss.

Geschädigte Anleger, die ihre Rechtslage klären lassen wollen, sollten sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass Betroffenen Schadensersatzansprüche gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, zustehen.

So kommt zum einen in Betracht, dass die Commerzbank ihre Anleger vor Zeichnung des Fonds nicht ordnungsgemäß über die Risiken des Fonds, wie dessen Schließung und Auflösung, informiert hat. Vielmehr wurde wohl oftmals gerade die angebliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und den Kunden eine risikofreie Anlage suggeriert. Insoweit könnte eine Verletzung von Aufklärungspflichten in Betracht kommen.Hat die Bank gegenüber Ihren Anlegern schuldhaft Aufklärungs- oder Beratungspflichten verletzt, muss sie möglicherweise den hieraus entstehenden Schaden ersetzen.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Commerzbank den Kunden ihre Rückvergütungen sog. „Kick-backs“, die sie für die Fondsvermittlung erhielt, nicht offengelegt hat. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann auch insoweit ein Verstoß gegenüber dem Vertragspartner bestehen, der zum Schadensersatz führen kann.

Im Ergebnis bestehen damit verschiedene Ansatzpunkte, an denen geschädigte Anleger möglicherweise anknüpfen können, um von der Commerzbank Schadensersatz für den ihnen entstandenen Schaden zu erlangen. Zu beachten ist aber, dass es in jedem Fall einer Prüfung des Einzelfalles bedarf. Gerne stellen wir Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei zur Verfügung, um Ihre Aussichten auf Schadensersatz zu prüfen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in einem umfassenden Gespräch, welche Ansprüche Ihnen zustehen und helfen Ihne diese notfalls auch gerichtlich geltend zu machen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart!
 

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