| Presserecht |
|
Das Presserecht gehört dem großen Rechtsbereich des Medienrechts an und hat sogar Eingang in das Grundgesetz gefunden, Art. 5 GG. Weitere rechtliche Grundlagen sind die Landespressegesetze, das Telemediengesetz und der Rundfunkstaatsvertrag. Gegenstand der Presse ist die gezielte Verbreitung von Meinung in der Öffentlichkeit. Durch welches Medium diese Veröffentlichung erfolgt, also ob über die klassische Zeitung, das Fernsehen oder auch das Internet, ist für die Einordnung als Presse nicht entscheidend. Presse ist daher ein sehr weiter Bereich und umfasst viel mehr, als man auf den ersten Blick annehmen könnte. Im Zweifel sollte für die sichere Einordnung ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Obwohl die Pressefreiheit – wie eingangs erwähnt – grundgesetzlich geschützt ist, findet sie doch ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen. Stets hat eine genaue Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem durch das allgemeine Gesetz geschützten Rechtsgut zu erfolgen, um etwaige Verstöße bestimmen zu können. Es ist ratsam, diese Abwägung von einem Rechtsanwalt vornehmen zu lassen, der mit dem Presserecht vertraut ist. Hierfür können wir von GRP Rainer Ihnen einen Anwalt an die Seite stellen, der sich auf das Gebiet des Presse- und Medienrechts spezialisiert hat und sich hiermit bestens auskennt. Nicht selten nämlich kommt es durch ausufernde Presseerstattungen zu Verletzungen der Privatsphäre anderer. Die Anwälte von GRP Rainer beraten Sie über die Grenzen von Äußerungsrechten und stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung von Persönlichkeits-, Namens oder Bildrechten geht. Daneben überprüfen wir für Sie etwaige Entschädigungsansprüche und helfen Ihnen bei deren Durchsetzung – sei es außergerichtlich oder vor Gericht. Die Kanzlei GRP Rainer steht für ein Team engagierter und hochmotivierter Rechtsanwälte. Gerne beraten wir Sie umfassend und individuell zu allen Fragen rund um das Thema Presserecht.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||


















