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SEB Immoinvest
Das Fondsmanagement hat nun bekanntgegeben, dass der Immobilienfonds nicht wieder öffnen wird. Damit steht die Entscheidung fest, dass der angeschlagene Immobilienfonds liquidiert wird.

Der SEB Santander Immoinvest ( WKN: 980230; ISIN: DE0009802306 ) soll ein Fondsvolumen von insgesamt ca. 6,3 Mrd. € haben. Die Schließung eines solchen Fonds ist gesetzlich normiert und kann bis zu zwei Jahren andauern. Diese Frist ist für den SEB Immoinvest Immobilienfonds im Mai 2012 ausgelaufen. Deshalb musste nun entschieden werden, ob der Fonds wieder geöffnet wird oder geschlossen bleibt und liquidiert wird.

Das Fondsmanagement hat mit dem offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest den Versuch gestartet, die Anleger am 07. Mai 2012 selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden zu lassen.

Geplant war, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 07. Mai, wiederzueröffnen. Hätte sich bis mittags dieses Tages herausgestellt, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten, sollte der Fonds endgültig wieder geöffnet werden und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden. Andernfalls sollte er liquidiert werden, in diesem Falle sollten auch die bis zum Mittag des 07. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um den Fonds nicht zusätzlich zu schwächen.

Das Fondsmanagement hat nun bekanntgegeben, dass der Fonds endgültig geschlossen bleibt, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Der Fonds soll damit nun bis zum 30.04.2017 liquidiert werden. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen.

Bei der nun beschlossenen Liquidation müssen Anleger aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Die erste Rate an die Anleger ist bereits für Juni diesen Jahres geplant. Es bleibt abzuwarten, ob die Verkaufserlöse die Erwartungen der Anleger befriedigen können.

Doch auch wenn die derzeitige Situation des Fonds nicht die beste ist, bestehen für Anleger dennoch möglicherweise Wege, wie sie sich schadlos halten können.

In Betracht kommen nämlich Schadensersatzansprüche, die den Anlegern gegen die Bank zustehen können, die den Fonds vermittelt hat. Doch ist hierbei immer im Auge zu behalten, dass Schadensersatzansprüche stets einer Einzelfallprüfung unterliegen. Sie können nicht pauschal bejaht oder verneint werden.

Wir prüfen zunächst, ob in Ihrem Fall möglicherweise ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Bankberatung besteht. Denn oftmals sind Fonds wie der SEB Immoinvest als besonders sichere Anlage verkauft worden. Klärt die Bank daneben nicht über mögliche Risiken – wie etwa die Möglichkeit der erfolgten Schließung oder des Wertverlustes – auf, könnte die Verletzung von Aufklärungspflichten in Betracht kommen. Dies könnte bei schuldhafter Pflichtverletzung zum Schadensersatz führen. Daneben prüfen wir, ob sich möglicherweise bereits in dem Fonds-Prospekt Fehler verbergen, die zum Schadensersatz führen können.

Zudem lässt sich immer wieder beobachten, dass die Bank Rückvergütungen, die sie aufgrund der Fondsvermittlung erhalten hat sog. „Kick-backs“, gegenüber dem Anleger verschwiegen hat. Sollte dies in Ihrem Fall zutreffen, könnten dadurch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche ausgelöst worden sein, sog. „Kick-back“-Rechtsprechung des BGH. Die Prüfung durch einen Rechtsanwalt kann sich auch in diesem Punkt lohnen. .

Beachten Sie dabei: Schadensersatzansprüche unterliegen im Regelfall der Verjährung. Zögern Sie deshalb nicht, Rechtsrat einzuholen.

GRP Rainer steht Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Fondsbeteiligung kompetent und gern zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart!
 

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