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SEB Kapitalprotekt

Der Dachfonds Vermögensverwaltungsfonds Santander Kapitalprotekt ( WKN: SEB1AA; ISIN: DE000SEB1AA9 ), früher SEB Kapitalprotekt, könnte aufgrund der schlechten Lage einiger offener Immobilienfonds nun schweren Zeiten entgegensehen. Nun heißt es, dass der SEB ImmoInvest und der CS Euroreal liquidiert werden sollen und könnten damit die Lage des Kapitalprotekt weiter verschlechtern.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern:
Der Vermögensverwaltungsfonds Santander Kapitalprotekt ist ein sogenannter Dachfonds, der wiederrum in andere Fonds investiert. Der Fonds investiert das Geld seiner Anleger zu großen Teilen in Offene Immobilienfonds, um die sich allerdings seit einigen Jahren die schlechten Nachrichten häufen. Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt musste seinerseits aufgrund der schlechten Lage der Fonds, in die dieser investiert hatte, Anfang Januar 2012 die Schließung bekanntgeben. Das bedeutet, dass die Anleger seit dem ihre Anteilsscheine nicht mehr zurückgeben können.

Jetzt könnte sich die Lage des Fonds weiter verschlechtern, denn Anfang Mai wurde bekanntgegeben, dass der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest nun endgültig geschlossen bleibt und bis zum Jahre 2017 liquidiert werden soll. Am 21.05.2012 wurde zudem bekanntgegeben, dass das gleiche Schicksal auch dem CS Euroreal wiederfahren soll. Bis zuletzt hatten die Anleger hier noch gehofft, dass die Fonds doch wieder geöffnet werden würden. Die Entscheidung zur Liquidation der Fonds dürfte den Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt nicht unbeeinflusst lassen, da dieser in die Immobilienfonds investiert haben soll. Wie sich die Lage des Fonds daher entwickelt, bleibt abzuwarten.

Diese ungeklärte Situation ist für die Anleger insbesondere deshalb belastend, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als äußerst sichere Anlage angepriesen worden sein soll. Gefahren für die Beteiligungssumme der Anleger sollten nicht bestehen.

Hierauf sollen die Sparer vertraut haben, denen die Sicherheit ihres Kapitals oftmals von essentieller Bedeutung war. Die Anleger wogen sich wohl auch allein schon durch den klangvollen Namen der Anlage– Kapitalprotekt –, der bereits für sich die absolute Sicherheit der Anlegergelder suggeriert, in Sicherheit.

Ein ebenso entscheidendes Kriterium für die Beteiligung an dieser Geldanlage soll gewesen sein, dass das investierte Geld jederzeit verfügbar sein sollte. Dieser angebliche Vorteil ist allerdings mit der Schließung des Fonds (im besten Fall zunächst) hinfällig.

Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurde, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.

Ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. „Kick-Backs“), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen. Auch verschwiegene Kick-Back-Zahlungen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche auslösen.

Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wenn Sie sich schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden.

Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

Unsere Anwälte treten für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüfen etwaige Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart!
 

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