| Schiffsfonds |
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Bei Schiffsfonds oder Schiffsbeteiligungen handelt es sich meist um geschlossene Fonds, bei denen das eingesammelte Kapital in den Bau oder Erwerb von Seeschiffen investiert wird. Diese Art der Investition galt jahrelang als sicher und ertragreich. Daher sind viele Anleger aufgesprungen ohne ihre Beteiligungen vorher rechtlich überprüfen zu lassen. Da die Anleger grundsätzlich Eigenkapital der Gesellschaft zur Verfügung stellen, gibt es keinen Anspruch auf eine feste Verzinsung oder auf einen festen Rückzahlungstermin. Vielmehr werden sie an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Fondsgesellschaft beteiligt. Durch die weltweite Finanzkrise ist jedoch auch der Absatzmarkt der Schifffahrtsbranche zusammen gebrochen. Es besteht die Gefahr, dass dies zu einem Totalverlust der Beteiligungen führt. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind. Unsere Anwälte beraten sie gerne umfassend über ihre rechtlichen Ansprüche. Insbesondere unterstützen wir sie bei GRP Rainer dabei, einen Durchblick über die komplexe und komplizierte Thematik zu gewinnen. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt anhand einer umfangreichen Checkliste prüfen, ob und gegen wen ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Des Weiteren werden unsere Rechtsanwälte bei GRP ermitteln, ob ihre Beteiligung angemessen angelegt worden ist, dazu gehört unter anderem, die Angemessenheit des Kaufpreise des Schiffes, sowie die kalkulierten laufenden Kosten des Schiffes.
Sollten sie als Betroffener, sogar ein Kredit aufgenommen haben, um ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München!
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