| Selbstanzeige |
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Zeigt sich eine Person, die Steuern hinterzogen hat, selbst an, besteht die Möglichkeit, straffrei auszugehen. Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, daher ist dringend vor überstürztem Handeln abzuraten. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. In jedem Falle sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater bei GRP Rainer klären Sie umfangreich auf, ob eine Selbstanzeige in Ihrem Fall angebracht ist. In solchen Fällen ist ein schnelles Handeln unabdingbar. Ist die Straftat schon entdeckt, bleibt eine Selbstanzeige unwirksam. Zunächst wird von unseren Rechtsanwälten überprüft, ob in Ihrem Fall eine Selbstanzeige noch möglich ist. Oftmals ist in Teilbereichen noch eine Selbstanzeige möglich. Beispielsweise können für einzelne Jahre oder einzelne Steuertatbestände noch Selbstanzeigen abgegeben werden. Aber auch eine unwirksame Selbstanzeige hat Vorteile, denn sie kann sich im Steuerstrafverfahren strafmildernd auswirken. Unsere kompetenten Anwälte und Steuerberater helfen Ihnen einen genauen Überblick über ihre Situation zu erfassen, insbesondere beraten wir Sie bei GRP Rainer, inwieweit ihre Aufklärungspflicht gegenüber den Behörden erfolgen muss. Umfasst eine Selbstanzeige nämlich nicht alle hinterzogenen Gelder, kann dies deren Wirksamkeit gefährden. Neben den komplexen steuerrechtlichen Aspekten, klären unsere Rechtsanwälte Sie dahingehend auf, ob möglicherweise noch andere Straftatbestände berührt werden. Des Weiteren unterstützen wir Sie dabei, falls in Ihrem Fall mit einem disziplinarischen oder berufsrechtlichen Verfahren zu rechnen sein sollte.
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