| Speditionsrecht |
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Das Speditionsrecht hat seine Ausgestaltung in §§ 453 ff. des Handelsgesetzbuches erfahren. Pflicht des Spediteurs ist die Organisation des Transportes. Mit dem Transport selbst kann der Spediteur ein Beförderungsunternehmen beauftragen oder ihn selbst vornehmen. Übernimmt er ihn selbst, tritt er in die Rechte und Pflichten eines Verfrachters bzw. Frachtführers ein. Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung müssen neben nationalen Regelungen oftmals internationale Bestimmungen berücksichtigt werden. Um rechtlich auf der „sicheren Seite“ zu stehen, empfiehlt sich für Spediteur und Vertragspartner eine umfassende rechtliche Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Speditionsrecht. Für den gesamten juristischen Bereich des Speditionsrechts sind wir von GRP Rainer der richtige Ansprechpartner. Zum Beratungsangebot unserer Kanzlei gehört neben der Erstellung neuer Speditionsverträge auch die Überprüfung bereits bestehender Vereinbarungen. Zudem unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Vergütungs- und Schadensersatzansprüche einerseits sowie der Abwehr von Schadensersatzforderungen andererseits – außergerichtlich und vor Gericht. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten Sie sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
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