| Steuerrecht |
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Das Steuerrecht umfasst zahlreiche Teilbereiche.
Wir unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen Unternehmensform, der steuerlichen Gestaltung beim Unternehmenskauf, bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und bei Ihrer Buchführung. Außerdem erarbeiten wir Steuermodelle für Sie und bieten Betreuung bei Betriebsprüfungen und Außenprüfungen an. Sofern erforderlich vertreten wir Sie bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden oder vor den Finanzgerichten. Für Arbeitgeber bieten wir eine umfassende Beratung zum Thema Lohnsteuer an. Erben klären wir über ihre gestalterischen Möglichkeiten beim Erbschaftssteuerrecht und Schenkungssteuerrecht auf. Im Bereich des internationalen Steuerrechts beraten wie Sie bei einem geplanten Wegzug ins Ausland oder beim Zuzug aus dem Ausland und betreuen Ihre grenzüberschreitenden Transaktionen. Bei der Wahl einer internationalen Rechtsform, bei der Verlagerung von Unternehmensteilen, bei Fragen des Außensteuergesetzes, des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen und bei der Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung ins Ausland stehen wir Ihnen ebenfalls unterstützend zur Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München!
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