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TMW Immobilien Weltfonds

Nachdem der TMW Immobilien Weltfonds ( WKN: A0DJ32; ISIN: DE000A0DJ328 ) am 08. Februar 2010 mangels Liquidität erneut geschlossen worden war, wurde inzwischen bekannt, dass der Fonds nicht mehr öffnen, sondern aufgelöst wird. Grund hierfür ist, dass auch nach der gesetzlichen Höchstschließungsdauer von zwei Jahren eine dauerhafte Öffnung nicht feststünde.

Damit reiht sich der TMW Immobilien Weltfonds in eine Liste weiterer offener Immobilienfonds ein, die nach einer Aussetzung ihrer Anteilsrücknahme nicht wieder öffnen konnten, sondern liquidiert werden müssen.

Die Abwicklung des TMW Immobilien Weltfonds soll bis zum 31. Mai 2014 andauern. Bis dahin sollen in regelmäßigen Abständen Tranchen an die Anleger ausgezahlt werden. Deren Höhe ist noch ungewiss.

Viele Anleger können und wollen aber nicht so langen warten, bis sie wissen, wie viel von ihrem Geld an sie zurückfließen wird.

Deshalb ist es wichtig, sich den fachlichen Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen. Denn es besteht durchaus die Chance, dass Sie sich als Anleger gegenüber der Bank schadlos halten können. Ob dies auf Ihren Fall zutrifft, bedarf allerdings einer umfassenden Prüfung des Einzelfalles.

Die Rechtsanwälte von GRP Rainer prüfen insbesondere, ob Sie von der Bank möglicherweise fehlerhaft beraten wurden. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn Ihnen der Fonds als sehr sicher verkauft wurde und dabei die möglichen Risiken, wie die Schließung oder der Wertverlust, verschwiegen wurden. In diesen Fällen könnte ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank wegen Verletzung ihrer Aufklärungspflicht in Betracht kommen.

Auch untersuchen unsere Anwälte, ob Rückvergütungen, die die Bank möglicherweise aufgrund der Fondsvermittlung erhalten hat (sog. „Kick-backs“), verschwiegen wurden. Denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann sich eine Bank schadensersatzpflichtig machen, wenn sie den Anleger nicht über „Kick-backs“ aufklärt. Auch aus diesem Gesichtspunkt könnte sich daher eine Haftung der Bank ergeben.

Um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, ist es wichtig, dass Sie zeitnah einen Anwalt aufsuchen, der Ihre Situation überprüft. Denn ansonsten können Sie Gefahr laufen, dass Ihre Ansprüche verjähren.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart!
 

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