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UBS 3 sector real estate Europe Immobilienfonds erneut geschlossen

Die Anleger des ubs 3 sector real estate Europe Immobilienfonds sind nun bereits zum zweiten Mal von der Schließung des Fonds betroffen: Der Fonds, der bereits im Oktober 2008 für ein Jahr geschlossen wurde, wurde nun im Oktober 2010 erneut eingefroren. Es ist geplant, den Fonds zunächst für ein Jahr geschlossen zu lassen. Grund hierfür sollen hohe Abflüsse aus dem Fonds innerhalb kurzer Zeit sowie Unsicherheiten, die der Entwurf des neuen Investmentgesetz mit sich bringe, sein.

Die Anleger des Fonds sind aufgrund der erneuten Rückgabesperre verunsichert. Hinzu kommt, dass jüngst andere Fonds nach zweijähriger Sperre nicht wieder öffnen konnten, sondern abgewickelt werden müssen. Auch die Anleger des UBS 3 sector real estate Europe sorgen sich nun, dass ihrem Fonds das gleiche Schicksal drohen könnte.Dabei ist Betroffenen zu raten, jetzt Rechtsrat einzuholen. Es besteht nämlich die Möglichkeit für Anleger, sich schadlos halten zu können, wenn ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, zusteht.Hierfür kommen laut GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com insbesondere folgende Aspekte in Betracht, deren Abklärung allerdings der Einzelfallprüfung durch einen Rechtsanwalt vorbehalten ist:

Zum einen besteht die Möglichkeit, dass der Anleger bereits durch die Bank fehlerhaft beraten wurde. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn die Bank den Anleger nicht über die bestehenden Risiken des Fonds (Wertverlust, Schließung, etc.) aufgeklärt, sondern die Anlage als sehr sicher angepriesen hat. In diesem Fall könnte eine Pflichtverletzung der Bank vorliegen, die zum Schadensersatz führen könnte.

Außerdem wird von Banken häufig verschwiegen, dass sie für die Fondsvermittlung Rückvergütungen (sog. „Kick-backs“) erhalten. Legen Banken aber „Kick-backs“ nicht offen, machen sie sich nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dadurch schadensersatzpflichtig.

http://www.grprainer.com/UBS-3-Sector-Real-Estate-Europe.html

Es empfiehlt sich, zur Überprüfung der bestehenden Möglichkeiten einen Rechtsanwalt zeitnah aufzusuchen, denn Schadensersatzansprüche – so sie bestehen –verjähren in der Regel nach drei Jahren.


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