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Die Unternehmergesellschaft UG ist eine besondere Form der GmbH. Sie wird auch als Mini-GmbH bezeichnet und ist eine für das deutsche Gesellschaftsrecht recht neue Gesellschaftsform. So wurde sie erst mit dem neuen MoMiG „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ Ende 2008 eingeführt. Sie wird wie die GmbH ins Handelsregister eingetragen und ist juristische Person. Als solche kann sie selbst klagen oder verklagt werden. Die Unternehmergesellschaft UG handelt durch ihre Organe, insbesondere einen oder mehrere Geschäftsführer. Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form.
Im Gegensatz zur GmbH brauchen die Gesellschafter zur Gründung einer UG allerdings kein Stammkapital in Höhe von 25.000 € aufbringen, sondern die Mindesteinlage beträgt gerade einmal 1 €. Die UG stellt diesbezüglich eine Alternative zur englischen Limited dar, die ebenfalls eine sehr geringe Stammeinlage fordert. Die Haftung für Verbindlichkeiten der UG ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Gesellschafter selbst haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die Gesellschaftereinlage einer UG kann – im Gegensatz zu einer GmbH – nicht in Form einer Sacheinlage erbracht werden, sondern muss als Bareinlage erfolgen. Zu beachten ist, dass die UG aufgrund ihres zu Beginn niedrigen Stammkapitals verpflichtet ist, jedes Jahr Rückstellungen in Höhe von 25 % des Jahresgewinns zu bilden, und zwar solange, bis eine Stammeinlage von 25.000 € erreicht ist. Dann kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden, eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.
So verlockend die Gründung einer Gesellschaft mit einem geringen Stammkapital auch erscheinen mag, ist es dennoch wichtig, sich bereits vor der Gründung einer UG fundiert und umfassend durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Diese Aufgabe übernehmen die auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater unserer Kanzlei gerne für Sie.
Denn um wirklich alle Vorteile einer UG wahrnehmen, und gleichzeitig die Risiken, die auch eine UG beinhaltet, umschiffen zu können, ist es erforderlich, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben.
Dabei haben wir nicht nur die nach außen sichtbare Struktur Ihrer UG, sondern auch die innere Ausgestaltung, also das Verhältnis der einzelnen Gesellschafter zu einander im Blick. Auf diese Art können etwaige Schwierigkeiten bereits vor ihrer Entstehung vermieden werden, ohne dass es zu einer Behinderung des Geschäftsablaufes kommt.
Wir helfen Ihnen deshalb bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft UG, dem Gesellschaftsvertrag, einem Gesellschafterwechsel sowie – wenn nötig – bei der Auflösung der Gesellschaft.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München!
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Köln
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Tel.: +49 221-27 22 75-0
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Berlin
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Tel.: +49 30-88 706 404-5
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Bonn
Bundeskanzlerplatz 2-10
53113 Bonn
Tel.: +49 228-26 73 38 5
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Düsseldorf
Königsallee 92a
40212 Düsseldorf
Tel.: +49 211-54 03 99-10
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Hamburg
Am Kaiserkai 1
20457 Hamburg
Tel.: +49 40–80 80 74 72-7
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München
Maximilianstrasse 35a
80539 München
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