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Verjährung der Schadenersatzansprüche von Kapitalanlagen droht

Die etwaigen Schadenersatzansprüche von Anlegern in Immobilienfonds, Schifffonds, Gamefonds, Flottenfonds, Rentenfonds, Filmfonds, Aktienfonds und Medienfonds drohen im Jahr 2012 sowie an dessen Ende zu verjähren.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Eventuelle Schadensersatzansprüche von Anlegern, basierend auf möglicherweise falscher Kapitalanlageberatung, drohen nun zu verjähren. Mit der Verjährung möglicher Ansprüche bestünde keinerlei Hoffnung mehr für die betroffenen Anleger auf die Rückerstattung des investierten Kapitals. Es droht die Verjährung der Ansprüche im sowie zum Ende des Jahres 2012.

Anleger, die bei ihrer Kapitalanlage seitens der Bank falsch oder ungenügend beraten wurden, haben möglicherweise Schadenansprüche gegenüber der beratenden Bank. Allerdings gilt dies nur, wenn diese noch nicht verjährt sind, da verjährte Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.

Eine solche fehlerhafte Beratung liegt unter anderem dann vor, wenn Anleger nicht über mögliche Risiken der durch sie gezeichneten Anlage informiert, oder aber Provisionszahlungen an die Bank für die erfolgreiche Vermittlung der Anlage, so genannte „Kick Backs“, verschwiegen wurden.

Bezüglich der Verjährungsfrist ist zu differenzieren, zu welchem Zeitpunkt die jeweilige Kapitalanlage gezeichnet wurde, bzw. wann das Beratungsgespräch stattgefunden hat. Welche Frist im Einzelfall einschlägig ist, sollten die Anleger durch einen auf Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt umgehend prüfen lassen. Ansprüche aus Kapitalanlagen, die noch vor 2003 gezeichnet wurden, verjähren unter Umständen mit Ablauf des Jahres 2012 endgültig. Aber auch Anleger, die im Jahre 2002 eine Kapitalanlage getätigt haben, sollten nicht bis zum Jahresende abwarten, denn Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung können unter Umständen auf den Tag genau 10 Jahre nach der Beratung verjähren.

Mithin bedeutet das für Anleger, dass eventuelle Ansprüche gegenüber dem Berater nicht nur zum Jahresende, sondern jeweils auf den Tag genau, ab der Falschberatung, verjähren könnten.

Anleger, die in geschlossene Fonds, offene Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Medienfonds investiert haben, sollten ihre Kapitalanlage zeitnah von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Denn entscheidend für die laufenden Verjährungsfristen können ganz unterschiedliche Anhaltspunkte sein, so dass eine Prüfung durch einen versierten Rechtsanwalt unerlässlich ist.

Insbesondere kann der Zeitpunkt einer möglichen Falschberatung ausschlaggebend sein, so dass dieser im Einzelnen ausführlich zu prüfen sein sollte. Die betroffenen Anleger sollten mit der Inanspruchnahme eines versierten Rechtsanwaltes nicht zu lange warten, da fristhemmende Maßnahmen – wie das Einreichen einer Klageschrift – einer sorgfältigen Vorbereitung bedürfen.

Weitere Informationen unter: http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html

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