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Verkehrsrecht

Wir beraten Sie bei der Regulierung von Verkehrsunfällen, insbesondere bei der Berücksichtigung angemessener Schmerzensgeldansprüche sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen.

Auch bei der Entscheidung, ob der Verkehrsunfall ohne Reparatur abgewickelt, eine Reparatur trotz Totalschaden durchgeführt ein Ersatzfahrzeug beschafft werden soll oder es ratsam ist, Nutzungsausfall geltend zu machen oder einen Leihwagen in Anspruch zu nehmen, beraten wir Sie.

Im Straßenverkehrsrecht beraten und verteidigen wir Sie außergerichtlich sowie gerichtlich in Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verdacht von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies gilt bei drohenden Bußgeldern, insbesondere aufgrund von Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberscheitungen, Abstandsverstößen und Parkverstößen sowie des Vorwurfs des Fahrens unter Alkoholeinflusses.

Wir beraten und vertreten Sie auch hinsichtlich der Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Selbstverständlich befassen wir uns auch für Sie mit allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins und bei Problemen bei der Wiedererteilung, der MPU, Sperrfristen und des Führerscheins auf Probe.

Auch in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im Verkehrsstrafrecht vertreten und verteidigen wir Sie bei Vorwürfen wegen Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr, gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Führerscheins oder unter Alkoholeinfluss.

Rechtsanwälte
Julia Kirstgen
Rechtsanwältin
Dr. Gerhard Lenzen
Rechtsanwalt