| Verlagsrecht |
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Das Verlagsrecht ist rechtlich dem Bereich des Urheberrechts zuzuordnen und im Verlagsgesetz geregelt. Berechtigter im Sinne des Verlagsrechts ist derjenige, dem die Vervielfältigung und Verbreitung eines Werkes aus dem Bereich der Literatur oder Tonkunst zukommt. Dieses Recht steht zunächst dem Urheber eines Werkes zu. Der Urheber kann seine Berechtigung allerdings durch Vertrag weitergeben, etwa an eine Verlagsgesellschaft. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer erstellen und überprüfen für Sie Verträge im Verlagsgewerbe. Insbesondere der sorgsamen Erstellung eines Verlagsvertrages kommt dabei große Bedeutung zu, da die Regelungen des Verlagsgesetzes dispositiv, also abdingbar sind. Dies eröffnet große Gestaltungsspielräume, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen sollten. Vertrauen Sie daher Ihre Sache einem erfahrenen Rechtsanwalt an. Wir von GRP Rainer stellen Ihnen hierfür einen auf Verlags- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt unserer Kanzlei an die Seite, der Ihre Interessen bestmöglich zur Geltung bringt. Gerne sind wir auch dann für Sie da, wenn Sie bereits an einen Verlagsvertrag gebunden sind. Wir beraten Sie umfassend und suchen für Sie – wenn nötig – Lösungsmöglichkeiten aus diesem Vertrag. Gerade in dieser Situation ist möglichst frühzeitige Rechtsberatung ratsam, um die Entstehung etwaiger Schäden von Beginn an zu vermeiden. Zudem beraten wir Sie in Bezug auf Verwertungsgesellschaften, wie etwa die VG Wort, und diesbezügliche Wahrnehmungsverträge. Die Anwälte von GRP Rainer sind in allen Fragen aus dem Bereich des Verlagsrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner.
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