| Versicherungsrecht |
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Wir beraten Sie in Fragen des Versicherungsrechts und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht. Wir stehen Ihnen beratend bei Anbahnung, Abschluss, Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Versicherungsverträgen zur Seite, insbesondere im Bereich der Sach-, Haftpflicht- und KFZ- Versicherungen, aber auch bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Im Schadensfall beraten und vertreten wir den privaten und gewerblichen Versicherungsnehmer in allen zentralen Versicherungssparten. Wir klären Deckungs- sowie Regressfragen, dass Bestehen einer Versicherung und wie sich dies auf die Haftung auswirkt, überprüfen den Versicherungsumfang und mögliche Unterversicherungen. Dabei geht es in den häufigsten Fällen um die Geltendmachung berechtigter versicherungsvertraglicher Ansprüche gegen die Versicherer. Hierzu befassen wir uns unter anderem mit etwaigen Anzeigepflichtverletzungen, der nicht rechtzeitige Zahlung der Versicherungsprämie, der Nichtbeachtung von Anzeigeobliegenheiten durch den Versicherungsnehmer, welche zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen können und dem Vertragsschluss durch Vertreter bzw. Makler. In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten benötigt der Versicherungsnehmer frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung. Bereits bei der ersten Rückfrage des Versicherers nach Eingang des Leistungsantrages, müssen die Weichen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche richtig gestellt werden. So können Fehler bei der Schadensmeldung und der Einhaltung von Fristen und Formen vermieden werden.
Neues BGH Urteil begünstigt Lebensversicherungskunden
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