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Vorratsgesellschaft

Bei der Vorratsgesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die gegründet wird, ohne dass die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit durch den Gründer selbst geplant wäre. Es werden hierfür lediglich die Rahmenbedingungen geschaffen. Eigentliches Ziel des Gründers einer Vorratsgesellschaft ist es nämlich, die Gesellschaft als bloßen Korpus zu verkaufen. Der Käufer einer Vorratsgesellschaft ist derjenige, der diese Gesellschaft mit Leben füllt und mit ihr erstmals eine wirtschaftliche Betätigung aufnimmt. Dies unterscheidet die Vorratsgesellschaft von einer Mantelgesellschaft die bereits Geschäftstätigkeiten entfaltet hat.

Vorteil der Vorratsgesellschaft für den Käufer ist, dass er selbst den Prozess der Gründung und Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister nicht mehr vornehmen muss und hierdurch eine Menge Zeit spart. Der Käufer muss nicht mit einer Vorgesellschaft tätig werden die unter Umständen haftungsrechtliche Problematiken aufwerfen kann.

Der Käufer einer Vorratsgesellschaft hat dem Handelsregister nach dem Kauf der Gesellschaft anzuzeigen, dass eine Vorratsgesellschaft gegenständlich ist und insbesondere eine Verfügbarkeitserklärung über das Stammkapital der Gesellschaft abzugeben. Ab dem Zeitpunkt dieser Erklärungen kann die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen, ohne dass sie ein Gründungsstadium durchlaufen oder der tatsächliche Eintrag des Käufers ins Handelsregister abgewartet werden müsste.

Anbieter solcher Vorratsgesellschaften gibt es einige. Bevor Sie sich aber voreilig zum Kauf einer Vorratsgesellschaft entschließen, empfiehlt es sich, zunächst den rechtlichen Rat eines Fachmannes einzuholen. Sprechen Sie deshalb vorher mit einem Rechtsanwalt über die Vor- und Nachteile eines solchen Vorhabens.
Die Anwälte unserer Kanzlei beraten Sie kompetent und umfassend, damit Sie die Möglichkeiten, die eine Vorratsgesellschaft bieten kann, zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Legen Sie Ihr neues Unternehmen von Anfang an in kompetente Hände. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer helfen Ihnen deshalb bei der Gründung einer Vorratsgesellschaft, dem Gesellschaftsvertrag sowie – wenn nötig – bei der Auflösung der Gesellschaft.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München!

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