| Wohnungseigentumsrecht WEG |
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GRP Rainer berät Hausverwaltungen und Eigentümer bei allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Wir empfehlen eine qualifizierte juristische Beratung beim Bau oder Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung. Wir gestalten und überprüfen im Hinblick auf das geltende WEG die Teilungserklärung, durch die das Eigentum an dem Grundstück auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt wird, und die Gemeinschaftsordnung, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelt. Eine klare Vertragsgestaltung hilft hier, Rechtsstreitigkeiten frühzeitig vorzubeugen. Wir klären Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer über die formalen Anforderungen bei der Einberufung, Durchführung und Beschlussfassung der Eigentümerversammlung auf. Hierbei stehen die Überprüfung der Wirksamkeit von Beschlüssen und die Möglichkeiten zu deren Anfechtung im Vordergrund. Darüber hinaus umfasst unsere Beratung auch die Regelung der Ansprüche der Wohnungseigentümer untereinander. Dies beinhaltet nicht nur Regelungen zur Lastenverteilung, mögliche Abwehransprüche gegenüber anderen Wohnungseigentümern (z. B. aufgrund baulicher Veränderungen oder Überschreitungen einzelner Wohnungseigentümer bei der Nutzung des Eigentums), sondern auch die Möglichkeiten der Wohnungseigentümer zum Entzug des Eigentums. Ein solcher Entzug kann unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, z. B. bei wiederholten schweren Pflichtverletzungen. Wir klären ebenfalls die Ansprüche von Wohnungseigentümern und Verwaltern. Dabei geht es in erster Linie um die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht z. B. zur Offenlegung von Belegen, die Ausführung von Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen oder Verpflichtungen, die aus den Beschlüssen der Eigentümerversammlung entstehen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf!
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