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db ImmoFlex

Derzeit sorgen sich viele Anleger des offenen Immobilienfonds db ImmoFlex um ihr Geld. Der mittlerweile geschlossene db ImmoFlex der Deutsche Bank Tochter DWS reiht sich in eine Fülle offener Immobilienfonds ein, die ihre Anteilsscheinücknahme aussetzen mussten.

Die Anteilsscheinrücknahme des Fonds soll aufgrund der erheblich gesunkenen Liquiditätsquote des Fonds ausgesetzt worden sein, da zu befürchten war, dass diese nicht ausreichte, um allen Rückgabeverlangen der Anleger des Fonds nachkommen zu können. Grund hierfür soll der Rückgang des Fondsvolumens des db ImmoFlex um fast 2/3 sein. Zudem soll der db ImmoFlex als Dachfonds mit über 90 % seiner Investitionen an insgesamt 14 anderen offenen Immobilienfonds beteiligt sein, worunter ein erheblicher Anteil auf Fonds entfällt, die ihrerseits bereits geschlossen wurden. Darunter soll sich auch der inzwischen in Abwicklung befindliche Fonds Morgan Stanley P2 Value befinden. Ob und wann der db ImmoFlex wieder geöffnet werden kann, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Die Schließung des db ImmoFlex hat daher bei seinen Anlegern zu großer Verunsicherung geführt und es stellt sich die Frage, ob die Anleger ihre Investitionen zurückerhalten werden.

Doch sollten Sie als betroffener Anleger, nicht tatenlos abwarten. Vielmehr ist es sinnvoll, von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche zustehen, mit denen Sie sich schadlos halten können. Diese Prüfung übernehmen die im Bankrecht und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwälte von GRP Rainer gern und umfassend für Sie.

Insbesondere prüfen unsere Anwälte, ob Sie bereits im Zuge der Fondsvermittlung möglicherweise falsch beraten wurden. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn Ihr Vermittler mit der Sicherheit des Fonds argumentiert und herausgestellt hat, dass für die Beteiligungssumme keinerlei Gefahren drohten und die Möglichkeit der Schließung des Fonds nicht aufgezeigt hat.

Darin könnte eine Verletzung der Aufklärungspflicht der Bank zu sehen sein, die zum Schadensersatzanspruch führen kann.

Auch klären unsere Rechtsanwälte ab, ob Ihnen möglicherweise Rückvergütungen verschwiegen wurden, die die Bank ihrerseits für die Fondsvermittlung erhalten hat, sog. „Kick-Backs“. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Banken zur Aufklärung über Rückvergütungen verpflichtet. Anderenfalls kann ebenfalls ein Schadensersatzanspruch des Anlegers bestehen.

Beachten Sie dabei: Schadensersatzansprüche sind stets eine Frage des Einzelfalles und können nicht pauschal bejaht oder verneint werden. Eine genaue Prüfung durch einen Anwalt ist daher unerlässlich. Die Anwälte unserer Kanzlei haben bereits eine Vielzahl fondsgeschädigter Anleger betreut.

Verjährung droht!
Betroffene Anleger sollten sich umgehend beraten lassen, da je nach den Umständen des Einzelfalls kurze Verjährungsfristen drohen. Dabei kann es auf das Kaufdatum oder das Zeichnungsdatum des Fonds ankommen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart!
 

db ImmoFlex wird liquidiert
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